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BRANDSCHUTZ

Brandschutz

Hersteller:

Novoferm, Hörmann, Teckentrup

Feuerschutztüren

  • Premio T30 7 T90
  • Premio Vario T30
  • Plano T30
  • H8-5 T30
  • N2/50 T30 für Außenanwendung

Feuer- und Rauchschutz-Schiebtüren

  • T30
  • T90
  • Rauchschutzausführung

Prüfung und Wartung von Brandschutztüren

Brandschutztüren und -tore müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die Prüfungen unterliegen strengen Vorschriften, die wir sachgemäß bei Ihnen durchführen. Die regelmäßige Wartung sichert eine längere Lebensdauer, senkt die Ausfallquote und kostenspielige Instandsetzungen werden vermieden. Über die Prüfung und Wartung im Allgemeinen erfahren Sie hier noch mehr.

Neben herkömmlichen Beschlägen sind auch folgende Produkte einsetzbar: integrierte Bänder und Schließer, Zugangskontrollen, Fingerklemmschutz oder Panikbeschläge. Herstellbar sind ein- und zweiflügelige Türen, mit und ohne Seitenteil bzw. Oberlicht. Änderungen an den Brandschutztüren sind insoweit erlaubt, wie das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin bzw. die Zulassung es gestattet

Unter diesem Link finden Sie nähere Informationen zu dem Thema Brandschutz:
Teckentrup Wartungs- und Prüfpflichten

Brandschutztür anhand eines Beispiels

Dem Feuer abgewandte Seite
Dem Feuer zugewandte Seite

Diese Tür wurde im Versuchslabor befeuert und hat dem Feuer 30min standgehalten.

Brandschutztüren können in der Ausführung und Gestaltung sehr vielschichtig sein, von moderner Gestaltung bis hin historischem Aussehen.

Tausch von Türblättern bei T30-Türen - darf man das?

Komponenten von T30-Türen bzw. von Feuerschutzabschlüssen dürfen nur gegen identische oder gleiche getauscht werden. Bei den Beschlägen gibt es einen Spielraum - hier dürfen Schlösser z. B. auch gegen gleichwertige nach Rücksprache mit dem Hersteller getauscht werden.

Sonstige Komponenten dürfen nicht getauscht werden!

Die Hinweise, welche Änderungen an den Türen vorgenommen werden dürfen, finden sich i. d. R. in der Zulassung in der Anlage "Zulässige Änderungen und Ergänzungen" sowie in der Wartungsanleitung des Herstellers.

Fertigen Sie selbst T30-Türen, ist es Ihnen erlaubt als Hersteller natürlich alles zu reparieren, solange es im Rahmen der Zulassungsdetails ist!

Einbau/Montage - Wer darf T30-Türen einbauen? Ist eine bestimmet Qualifikation erforderlich?

Feuerabschlüsse (T30) dürfen von jedem montiert werden, der die entsprechende handwerkliche Erfahrung mitbringt. Die montierende Firma muss bestätigen, dass die Tür gemäß den Einbauvorschriften des Herstellers montiert wurde.

Achtung: Es ist jede Wand ist für den Einbau geeignet - die geprüften Wände sind in der Zulassung (abZ)/in der Einbauanleitung aufgeführt.

Warten - Wer darf Feuerschutzabschlüsse warten?

Die Wartung darf von jedem durchgeführt werden, der die handwerklichen Fertigkeiten und Kenntnisse mitbringt. Die Wartung ist in der Wartungsanleitung des Herstellers dokumentiert.

Achtung Feststellanlage!
Ist eine Feststelllanlage montiert, darf diese nur von Fachkundigen gewartet werden. Die Hersteller der Feststellanlagen bieten den Nachweis der Fachkunde im Rahmen von Schulungen (i. d. R. kostenpflichtig). Der Fachkundenachweis gilt produktneutral.

Die Abnahme/Inbetriebnahme von Feststellanlagen darf ebenfalls nur von Fachkundigen vorgenommen werden.

Wartungsintervalle - Wie oft sollen T30-Türen gewartet werden?

Die Wartungsintervalle sind abhängig von der Verwendungsweise. Einige Hersteller geben hierzu in den Wartungsanleitungen Hinweise. So ist eine Tür, die täglich oder häufig benutzt wird, anders zu betrachten als eine Tür, die selten genutzt wird. Auch ist die Gebäudenutzung ein wichtiger Aspekt. Allgemein gelten z. B. Schulen als der Ort, wo Bauprodukte am meisten in Mitleidenschaft gezogen werden. Hier sind wöchentliche Kontrollen sinnvoll. Die Wartung fällt dann an, wenn bei einer Kontrolle Bedarf erkannt wurde.

Bedienkräfte - Der Kraftaufwand zum Öffnen der Tür ist zu groß!

Feuerschutztüren und Rauchschutztüren müssen mit einem automatischen Schließer versehen sein.
In Gebäuden mit vielen Kindern oder mit vielen älteren Menschen kann es vorkommen, dass diese Personengruppe die Türen gegen die Schließkraft des Schließers nicht öffnen können.
Türschließer können als sogenannte Freilaufschließer verwendet werden (nicht Standard, muss vom Bauherrn geordert werden). Freilaufschließer erfordern eine deutlich verringerte Anfangskraft zum Öffen der Tür.

In Kindergärten/Pflegeheimen u. ä. ist es empfelenswert, Türen mit Feststellanlagen und Freilaufschließer auszustatten. Somit sind die Türen nur im Brand-/Rauchfall geschlossen und können ggf. trotzdem leicht geöffnet werden.

Im Weiteren ist es sinnvoll, bei bestimmten Türen Drehtürantriebe anzubauen (in Kindergärten nur bedingt sinnvoll).

Schließen - Die Tür schließt nicht korrekt wegen "Luftpolster" oder "Zug" im Gebäude.

Es gibt bauliche Situationen, bei welchen Türen nicht sicher schließen, da die Schließkraft nicht reicht. Typisch dafür sind Räume ohne Fenster, bei den sich ein Luftpolster aufbaut. Ebenfalls typisch sind Gebäude mit mehreren Ein-/Ausgängen, in denen Luftbewegung stattfindet. Durch Zug und Druck können bei entsprechender Witterung Situationen entstehen, die das sichere Schließen behindern. Durch das sehr "stramme" Einstellen der Schließer ist es möglich das Problem manchmal zu beheben. Nachteil: herrscht normale Witterung "knallen" die Türen regelrecht ins Schließblech - die Geräusche werden oft als Belästigung angesehen.

Patentlösungen gibt es leider keine. Lediglich Drehtürantriebe können hier eine Abhilfe schaffen. Bei Ausschreibungen sollten Bauherren diese möglichen Situationen bedenken.

Zulassungen - Wer hat Zulassungen - wer steckt hinter einer Zulassungsnummer?

Es gibt eine Datenbank mit aktuellen und historischen Zulassungen. Bei alten Türen stellt sich gelegentlich die Frage, wer der Hersteller war. Oder es stellt sich die Frage, ob Fa. xy eine Zulassung hat?

Informationen (ab einem gewissen Grad werden die Infos kostenpflichtig, Downlaod Zulassung kostet je nach Umfang 2-20 Euro) gibt es hier: http://www.irb.fraunhofer.de/bzp/?lang=de

Bauordnung - Baurechtliche Grundinfo zu Feuerschutzabschlüssen (z. B. T30-Türen).

Brandschutztüren werden bauaufsichtlich als "Feuerschutzabschlüsse" (FSA) bezeichnet, diese benötigen als Verwendbarkeitsnachweis eine bauaufsichtlichen Zulassung. Um diese Zulassung zu erhalten, bedarf es umfangreicher Prüfungen (Brand- und Dauerfunktionsprüfung). Deutsche Zulassungen basieren auf Prüfungen gemäß DIN 4102 und müssen mit dem "Ü-Zeichen" ausgeliefert werden. Dabei steht das "Ü" für "Übereinstimmung mit den nationalen Anforderungen/Regeln".

Die Informationen zu den erforderlichen Nachweisen der Bauprodukte können in der Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik nachgelesen werden. Die Bauregelliste Ausgabe kann auf den Seiten des DIBt kostenlos heruntergeladen werden (hier Ausgabe 11-2012): www.dibt.de/de/Geschaeftsfelder/data/BRL_2012_2.pdf.

Die Zulassungen werden beim Deutschen Institut für Bautechnik beantragt. Dort finden sich die relevanten Grundangaben zur Erlangung einer Zulassung: www.dibt.de/de/Fachbereiche/Referat_III3.html.

Auf Basis der nationalen Zulassungen muss der Hersteller der FSA (Brand-/Feuerschutztüren) mit einem Übereinstimmungsnachweis belegen, dass die Produktion der Feuerschutztüren hinsichtlich der Zulasungsdetails überwacht wird. Die Überwachung wird von unabhängigen und akreditierten Zertifizierungs- und Überwachungsstellen durchgeführt (bei reinen Brandschutzverglasungen ist dies nicht erforderlich).

Konstruktion, Aufbau - Wie ist der Aufbau einer Brandschutztür?

Grundsätzlich gibt es keine festen Vorgaben für den Aufbau einer Brandschutztür. Der Hersteller muss einen Türaufbau jedoch prüfen - besteht dieser die Versuche, darf die Tür so gebaut werden, wie sie geprüft wurde.

Es gibt jedoch gewisse Grundprinzipien, die nahezu alle Türen verbindet (unabhängig vom Material):
- sogenannte "Aufschäumer" verschließen die Falzluft bei Hitzeeinwirkung
- jenachdem müssen Metallteile in der Tür ebenfalls durch Dämmschichtbildner gedämmt werden
- die Wäremdämmung der Türkonstruktion muss sichergestellt werden:
  auf dem Feuer abgewandten Seite darf die Oberflächentemperatur um max. 140°C gegenüber der Umgebungstemperatur ansteigen
- es werden i. d. R. ausschließlich Beschläge eingesetzt, die für Brandschutztüren geeignet sind

Die Mindestdicke der Brandschutztüren aus Holz/Holzwerkstoffen beträgt ca. 40 mm. Da Holz durchschnittlich 0,5 mm/Minute abbrennt, bleibt oft nach 30 Minuten noch genug Material "stehen", damit Beschlagteile usw. noch halten. Sicherheit in dieser Frage bringen nur die Versuche.